Rechtliche Betreuungen

Es gibt Situationen, durch Krankheit, Behinderung oder im fortgeschrittenen Alter, in denen wir einen zuverlässigen Partner brauchen. Sei es bei der Organisation medizinischer Versorgung, bei behördlichen Dingen oder bei finanziellen Angelegenheiten.

Manchmal können Angehörige oder Freunde diese rechtlichen Aufgaben nicht leisten. Dann sind wir als anerkannter Betreuungsverein mit unseren Betreuerinnen in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Amtsgerichten für Sie da.

Im engen persönlichen Kontakt setzen wir uns für die Anliegen und Erfordernisse unserer Betreuten ein und garantieren so ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung. Gleichzeitig bieten wir den notwendigen Schutz und die individuell gebotene Fürsorge, die Menschlichkeit und die Wünsche des Einzelnen im Blick.

Rechtliche Betreuung ist eine gesetzliche Vertretung und Unterstützung für einen volljährigen Menschen, der nicht oder nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten eigenständig zu regeln. Die rechtliche Betreuung wird vom Betreuungsgericht angeordnet. Es gilt der Grundsatz der Erforderlichkeit, d. h. ein Betreuer wird nur für die Bereiche bestellt, in denen der Betreute Hilfe braucht. Solche Aufgabenkreise können z.B. sein

  • Gesundheitsfürsorge
  • Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Wohnungsangelegenheiten
  • Vertretung bei Behörden, Ämtern und Versicherungen
  • Vermögenssorge.

Dabei stellt das Betreuungsgesetz das Recht der Betroffenen auf weitestgehende Selbstbestimmung in den Vordergrund. Bereiche die der Betroffene noch eigenständig regeln kann, werden einem Betreuer/in nicht übertragen.

Wer wird betreut?
Betreut werden Menschen, die z.B.

  • psychisch krank
  • geistig behindert
  • körperlich behindert
  • suchtkrank
  • dement sind

Für sie kann auf eigenen Antrag oder von Amts wegen ein Betreuer bestellt werden.

Wer kann Betreuer/in werden?
Jede volljährige Person kann ehrenamtlich für einen verwandten oder fremden Menschen die Betreuung übernehmen. Wenn weder Angehörige noch ehrenamtliche Betreuer/innen zur Verfügung stehen, übernehmen berufliche Fachkräfte oder anerkannte Betreuungsvereine die rechtlichen Betreuungen.

Welche Aufgaben hat der Betreuungsverein?

  • Er gewinnt, berät und schult ehrenamtliche Betreuer
  • Er beschäftigt Fachkräfte, die gesetzliche Betreuungen als Vereinsbetreuer führen.
  • Er sorgt für Vertretung, fachlichen Austausch und  Fortbildung der ehrenamtlich – und hauptamtlich tätigen Betreuer/in.

Der Betreuungsverein bietet Informationen

  • zur gesetzlichen Betreuung
  • zur Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
  • zu Haftungsfragen

Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlage für die rechtliche Betreuung sind u.a. §§ 1896 ff BGB

Mit der Patientenverfügung wird schriftlich die Einwilligung und Ausführung von Untersuchungen, ärztlichen Eingriffen und Heilbehandlungen festgelegt
Nähere Informationen oder Hilfestellung erhalten sie durch die MitarbeiterInnen.
Sprechen Sie uns an.

Mit der Betreuungsverfügung können sie bestimmen, wer mit Ihrer Betreuung  beauftragt werden soll und konkrete Wünsche zur Führung der Betreuung benennen. Nähere Informationen und Hilfestellungen erhalten Sie durch die Mitarbeiterinnen unserer Dienststelle. Sprechen Sie uns an.

In der Vorsorgevollmacht werden Personen Ihres Vertrauens und die konkrete Ausführung Ihrer Angelegenheiten festgelegt.

Die Vorsorgevollmacht ermöglicht so ein besonders  hohes Maß an Selbstbestimmung. Nähere Informationen und Hilfestellungen erhalten Sie durch die Mitarbeiterinnen unserer Dienststelle. Sprechen Sie uns an.

Allgemeine Sozialberatung

Arbeitslosigkeit, finanzielle Nöte, fehlender sozialer Rückhalt oder häusliche Gewalt sind nur einige Problematiken die Menschen in Notsituationen bringen können.

In diesen schwierigen Zeiten sind wir Kontaktstelle und vermitteln Ihnen Ihren zuständigen Ansprechpartner. Diese können Ihnen dann zahlreiche Hilfen und Unterstützungen für den Weg aus der Krise und zur Verbesserung der Lebenssituation anbieten.

Unsere Hilfe ist kostenfrei und unabhängig von Alter, Konfession, Nationalität und sozialer Herkunft.

Unser Angebot:

Ansprechpartner bei allgemeinen und speziellen sozialen Anliegen zur Weitervermittlung. Diese können bspw. Regulierung von Schulden, Hilfestellung bei der Wohnungssuche oder Beratungsgespräche in Konfliktsituationen sein.