Rechtliche Betreuungen

Es gibt Situationen, durch Krankheit, Behinderung oder im fortgeschrittenen Alter, in denen Menschen verlässliche Unterstützung brauchen, ob bei der Organisation medizinischer Versorgung, bei behördlichen Dingen oder bei finanziellen Angelegenheiten.

Manchmal können Angehörige oder Freunde diese rechtlichen Aufgaben nicht leisten. Dann sind wir – als Betreuungsverein – mit unseren Betreuern/innen für Sie da.

Wir setzen uns für die Anliegen und Erfordernisse der von uns Betreuten ein, Gleichzeitig bieten wir den notwendigen Schutz und die individuell gebotene Fürsorge, das Wohl und die Selbstbestimmung des Einzelnen im Blick.

Rechtliche Betreuung ist eine gesetzliche Vertretung und Unterstützung für einen volljährigen Menschen, der nicht oder nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten eigenständig zu regeln. Die rechtliche Betreuung wird vom Betreuungsgericht angeordnet. Es gilt der Grundsatz der Erforderlichkeit, d. h. ein Betreuer wird nur für die Bereiche bestellt, in denen der Betreute Hilfe braucht. Solche Aufgabenkreise können z.B. sein

  • Gesundheitsfürsorge
  • Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Wohnungsangelegenheiten
  • Vertretung bei Behörden, Ämtern und Versicherungen
  • Vermögenssorge.

Dabei stellt das Betreuungsgesetz das Recht der Betroffenen auf weitestgehende Selbstbestimmung in den Vordergrund. Bereiche die der Betroffene noch eigenständig regeln kann, werden einem Betreuer/in nicht übertragen.

Wer wird betreut?
Betreut werden Menschen, die z.B.

  • psychisch krank
  • geistig behindert
  • körperlich behindert
  • suchtkrank
  • dement sind

Für sie kann auf eigenen Antrag oder von Amts wegen ein Betreuer bestellt werden.

Wer kann Betreuer/in werden?
Jede volljährige Person kann ehrenamtlich für einen verwandten oder fremden Menschen die Betreuung übernehmen. Wenn weder Angehörige noch ehrenamtliche Betreuer/innen zur Verfügung stehen, übernehmen berufliche Fachkräfte oder anerkannte Betreuungsvereine die rechtlichen Betreuungen.

Welche Aufgaben hat der Betreuungsverein?

  • Er gewinnt, berät und schult ehrenamtliche Betreuer
  • Er beschäftigt Fachkräfte, die gesetzliche Betreuungen als Vereinsbetreuer führen.
  • Er sorgt für Vertretung, fachlichen Austausch und  Fortbildung der ehrenamtlich – und hauptamtlich tätigen Betreuer/in.

Der Betreuungsverein bietet Informationen

  • zur gesetzlichen Betreuung
  • zur Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
  • zu Haftungsfragen

Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlage für die rechtliche Betreuung sind u.a. §§ 1896 ff BGB

Mit der Patientenverfügung wird schriftlich die Einwilligung und Ausführung von Untersuchungen, ärztlichen Eingriffen und Heilbehandlungen festgelegt
Nähere Informationen oder Hilfestellung erhalten sie durch die MitarbeiterInnen.
Sprechen Sie uns an.

Mit der Betreuungsverfügung können sie bestimmen, wer mit Ihrer Betreuung  beauftragt werden soll und konkrete Wünsche zur Führung der Betreuung benennen. Nähere Informationen und Hilfestellungen erhalten Sie durch die Mitarbeiterinnen unserer Dienststelle. Sprechen Sie uns an.

In der Vorsorgevollmacht werden Personen Ihres Vertrauens und die konkrete Ausführung Ihrer Angelegenheiten festgelegt.

Die Vorsorgevollmacht ermöglicht so ein besonders  hohes Maß an Selbstbestimmung. Nähere Informationen und Hilfestellungen erhalten Sie durch die Mitarbeiterinnen unserer Dienststelle. Sprechen Sie uns an.

Vormundschaften und Pflegschaften von Minderjährigen

Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe machen sich unsere hauptamtlichen Mitarbeiter für die Wünsche und Bedürfnisse von Minderjährigen stark. Immer dann, wenn Eltern oder Angehörige diese Aufgabe nicht übernehmen können, stehen wir Betroffenen als Vormund oder Pfleger zur Seite.

Mit individuell entwickelten Konzepten und im engen persönlichen Kontakt mit den Kindern oder Jugendlichen bieten wir eine einzelfallorientierte Betreuung. So sichern wir den materiellen und rechtlichen Lebensrahmen der Minderjährigen ganz nach seinen Bedürfnissen und Erfordernissen. Wir sind an ihrer Seite, selbstverständlich auch wenn pädagogische oder therapeutische Hilfen gefragt sind.

Die Pflege und Erziehung der Kinder ist das natürliche Recht und die Pflicht der Eltern. So steht es in Art. 6, Abs. 2 Grundgesetz. Allerdings kann es Umstände geben, in denen Eltern genau diese Rechte oder Pflichten nicht erfüllen können.

In diesen Fällen wird das Sorgerecht (Vormundschaft) für die betroffenen Kinder ganz oder ein Teil davon (Pflegschaft) übertragen, auf geeignete Personen oder Institutionen. Der Minderjährige (Mündel) erhält so einen Vormund oder Pfleger, der sich für seine Belange einsetzt und einen rechtlich und materiell gesicherten Lebensrahmen gewährleistet. (§§ 1773 bis 1895 BGB)

Verfahrensbeistandschaften für Minderjährige

Das Familiengericht hat dem minderjährigen Kind in Kindschaftssachen einen Verfahrensbeistand zu bestellen, dessen Aufgabe es ist das Interesse des Kindes festzustellen und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen.

Aufgaben des Verfahrensbeistandes:

  • Vertretung des Kindes für die Dauer des familiengerichtlichen Verfahrens.
  • Ermittlung des Kindeswillens im persönlichen Kontakt und eine fachliche Einschätzung zum Kindeswohl.
  • Information und Aufklärung des Kindes über das Verfahren.
  • Mit ausdrücklichem Auftrag des Gerichtes: Gespräche mit Eltern und anderen Bezugspersonen führen und an einer einvernehmlichen Regelung mitzuwirken.
Kinderhände

Allgemeine Sozialberatung – Beratung in Notsituationen für Erwachsene

Arbeitslosigkeit, finanzielle Nöte, fehlender sozialer Rückhalt, oder häusliche Gewalt sind nur einige Problematiken die Menschen in Notsituationen bringen können.

In diesen schwierigen Zeiten sind wir Anlaufstelle für Betroffene. Als spezialisierte Kontakt-, Beratungs- und Vermittlungsstelle bieten wir zahlreiche Hilfen und Unterstützungen für den Weg aus der Krise und zur Verbesserung der Lebenssituation.

Unsere Hilfe ist kostenfrei und unabhängig von Alter, Konfession, Nationalität und sozialer Herkunft.

Unser Angebot
  • Ansprechpartner bei allgemeinen und speziellen sozialen Anliegen
  • Weitervermittlung bei der Regulierung von Schulden
  • Hilfestellung bei der Wohnungssuche
  • Beratungsgespräche in Konfliktsituationen

Gruppenarbeit für unsere Klienten

Mit unseren regelmäßigen Gruppenangeboten – SkF-Treff und Männergruppe – bieten wir Klienten der Dienststelle durch soziale Gruppenarbeit Hilfestellung zur Stärkung des Selbstvertrauens, der eigenen Wertschätzung und der Eigenständigkeit. Im kreativen Miteinander werden Krisen eher erkannt und so oftmals deutlich gemildert. In zahlreichen Aktivitäten fördern wir die Teilnahme des Einzelnen an der Gesellschaft.